An diesem Artikel kann man erkennen dass die meisten Veranstalter bzw. Betreiber sich Ihrer Verantwortung nicht bewusst sind.
Laut diesem Zeitungsartikel möchten die Kommunalverwaltungen dem Hausmeister Aufgaben übertragen, die der Großteil der Personen, die dieses Amt für meist ganz geringe Entlohnung und zu unmöglichen Arbeitszeiten bekleiden, aus mannigfaltigen Gründen nicht erfüllen können.
Hausmeister sind für den Ablauf einer Veranstaltung sehr wichtige Personen!!
Sie kennen sich mit den fest installierten technischen und sicherheitstechnischen Einrichtungen in Ihrem Haus aus.
Sie sind auch kompetenter Ansprechpartner in vielen weiteren Fragen.
ABER
Hausmeister sind in ganz seltenen Fällen ausgebildete Fachkräfte für Veranstaltungstechnik oder gar Meister für Veranstaltungstechnik.
Mit der Übertragung von Aufsichts- und Leitungsarbeiten möchte man ihnen Aufgaben übertragen, die je nach Gefährdungsgrad, eine spezielle Ausbildung erfordern.
**Siehe DGUV Vorschrift 17 und 18 §15 (1) in Verbindung mit DGUV Regel 115-002 und VStättV §38 , §39, §40 und §47**