Die Funktion der Veranstaltungsleitung wird in § 38 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ausdrücklich benannt. Sie ist dann gefordert, wenn der Betreiber seine Aufgaben nicht persönlich wahrnehmen kann. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die Position des Veranstaltungsleiters aber auch über diesen Geltungsbereich hinaus immer mehr durchsetzt. Als Veranstaltungsleitung sind Sie für den geordneten Ablauf und die Einhaltung der Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten verantwortlich. Ein besonderer Fokus liegt auf der Koordination der organisationsübergreifenden Zusammenarbeit der beteiligten Gewerke. In diesem Intensivseminar erlernen Sie die rechtlichen Grundlagen des Veranstaltungsleiters mit allen Anforderungen, Rechten und Pflichten, die Sie erfüllen müssen. Damit Sie sowohl im Regelbetrieb als auch in Notfällen die richtigen Maßnahmen einleiten können, zeigen wir Ihnen, wie Sie Gefährdungsbeurteilungen erstellen und durchführen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen und Abläufe entsprechend koordinieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Schulung liegt darin Vorschriften und Vorgaben aus Sicherheitskonzepten in der Veranstaltungspraxis umzusetzen sowie Sicherheitslösungen zum Wohl der Besucher anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalte 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftungsfragen

Verkehrssicherungs- und Organisationspflichten

Anwendbarkeit und Schutzziele der VStättVO – die VStättVO als Erkenntnisquelle

Anforderungen der §§ 38, 39, 40, 43 MVStättVO an die Bildung einer Sicherheitsorganisation und den Einsatz von ausreichend qualifiziertem Personal

Leitung und Aufsicht von Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Entscheidern

Delegation, schriftliche Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen

Grundlagen der Zusammenarbeit – Kooperation mit Behörden

Grundzüge der Notfallplanung, Risikoanalyse und Entscheidungsstrategien

Erarbeitung von Handlungshilfen

Grundlegende Arbeitsschutzvorschriften für Veranstaltungen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 17/18, DGUV Informationen 215-310 bis 215-316)

Gruppenübung: umfangreiche Gruppenarbeit anhand von Szenarien

Abschlussprüfung